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Schlichtungsverfahren

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Checklisten

Rechtsgebiet:
Schlichtungsverfahren
Stichworte:
Schlichtungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: «Ablauf Schlichtungsverfahren»

Checkliste: «Schlichterfokus»

Der Friedensrichter hat für die Schlichtung folgendes ins Kalkül zu ziehen:

  • Verhandlungsziel
    • Vermeidung Gerichtsverfahren
    • Streitbeilegung
  • Schlichteranforderungen
    • Sozialkompetenz
    • Erfahrung in Verhandlungsführung
    • Schlichter sollte Experte für die Verhandlungsführung und die Gestaltung des Lösungsprozesses sein; die Lösung selber sollte durch den Ideenreichtum der Parteien generiert werden
  • Dauer der vorzusehenden Verhandlungszeit
    • Allgemein
      • 60 – 90 Minuten
    • Komplexe Fälle
      • Halbtag
  • Begrüssung
    • Namentliche Begrüssung mit Handschlag
    • Sympathisches Lächeln
  • Belehrung Verfahrensablauf
    • Erklärung des Verhandlungsablaufs, mit Ziel einer einvernehmlichen Lösung
  • Schaffung eines angenehmen Verhandlungsklimas
    • Angebot eines Getränks (Wasser)
    • Herstellung einer Atmosphäre, die eine stressfreie und verhandlungsbereite Gesprächsführung erlaubt
  • Parteivorträge
    • Parteien zu Wort kommen lassen
    • Gesprächsführung, wenn eine Partei der anderen ins Wort fällt
  • Hauptkonflikt-Themen erkennen
    • Unbenannte Hintergründe / Motive
    • Nicht Klagegegenstand bildende Missverständnisse
    • Streitsache und Beziehung erkennen und ansprechen
  • Emotionen
    • Einbezug der Emotionen
    • Aktives Mithören und Mitempfinden
    • Unterbindung eines Streits der Parteien im Amtslokal
  • Parteibedürfnisse
    • Respektieren der Parteibedürfnisse
  • Schlichtungsmethoden
    • Prinzipien
      • Formlose Verhandlung
      • Freie Methodenwahl
      • Erheblicher Gestaltungsspielraum des Friedensrichters
    • Grenzen
      • Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze
      • Kein Druck auf Vergleichsabschluss
    • Aufklärung über die Rechtslage
      • Hinweis, was Sache ist
      • Hinweis auf eine allfällige Aussichtslosigkeit
      • Hinweis auf Handicaps der jeweiligen Partei (in Grenzen / keine Rechtsberatung)
      • Ggf. Aufklärung der Parteien über eigene fachliche Grenzen
      • Hinweis an die Parteien, dass sie sich ausserhalb der Schlichtungsverhandlung rechtlich beraten lassen können
  • Zusammenfassung
    • Zusammenfassung der jeweiligen Vorbringen
    • Gegenüberstellung der Parteistandpunkte
  • Erforschung Vergleichsbereitschaft
    • Nachfrage nach Vergleichsbereitschaft
    • Akzeptieren fehlender Vergleichsbereitschaft
    • Sondieren der Schmerzgrenzen beider Parteien
  • Vergleichsvorschlag
    • Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags (nicht zu früh und nicht später als notwendig)
    • Argumentieren, dass die besten Vergleiche jene seien, bei dem keiner zufrieden sei
    • Einzelgespräche nur ausnahmsweise

Checkliste «Prozessieren ohne Schlichtungsverfahren»

  • Kein Schlichtungsverfahren
    • summarisches Verfahren
    • Klagen über Personenstand
    • Scheidungsverfahren / Auflösung eingetragene Partnerschaft
    • einzelne Klagen des SchKG
    • wo eine einzige kantonale Instanz vorgeschrieben ist
    • wenn das Gericht eine Frist zur Klage angesetzt hat
  • Einseitiger Verzicht des Klägers auf ein Schlichtungsverfahren
    • Ausländischer Sitz oder Wohnsitz der beklagten Partei
    • Unbekannter Aufenthaltsort der beklagten Partei
    • Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz
  • Gemeinsamer Verzicht der Parteien auf ein Schlichtungsverfahren
    • wenn der Streitwert mindestens CHF 100’000.00 beträgt

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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