Zivilprozess
Der Zivilprozess ist ein vom Staat zur Verfügung gestelltes Verfahren zur autoritativen Feststellung von privatrechtlichen Rechten und Rechtsverhältnissen, wenn diese unter den Parteien streitig sind. Das Verfahren wird i.d.R. als Zweiparteienverfahren (Kläger und Beklagter) geführt.
Materielles Recht
Das materielle Recht umschreibt die privatrechtlichen Rechte und Pflichten des Einzelnen (z.B. die Pflicht, Miete zu bezahlen und das Recht, die Wohnung zu nutzen). Im Streitfall sind diese Rechte oder Pflichten im Zivilprozess festzustellen.
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren ist ein dem Hauptverfahren bzw. dem Erkenntnisverfahren vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien.
Erkenntnisverfahren
Im Erkenntnisverfahren nimmt das Gericht sämtliche Entscheidrelevante Tatsachen auf. Dies umfasst die Darstellung der Sachlage und Bezeichnung von Beweisen durch die Parteien vor Gericht und die Abnahme der Beweise durch das Gericht.
Vollstreckungsverfahren
Im Vollstreckungsverfahren können die im Erkenntnisverfahren festgestellten materiellrechtlichen Ansprüche, Rechte oder Pflichten unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs durchgesetzt werden, wenn sie nicht freiwillig erfüllt werden. Bei gegebenen Voraussetzungen können materiellrechtliche Ansprüche ohne Erkenntnisverfahren direkt vollstreckt werden.
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