LAWINFO

Schlichtungsverfahren

QR Code

Begriffe zum Schlichtungsverfahren

Rechtsgebiet:
Schlichtungsverfahren
Stichworte:
Schlichtungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zivilprozess

Der Zivilprozess ist ein vom Staat zur Verfügung gestelltes Verfahren zur autoritativen Feststellung von privatrechtlichen Rechten und Rechtsverhältnissen, wenn diese unter den Parteien streitig sind. Das Verfahren wird i.d.R. als Zweiparteienverfahren (Kläger und Beklagter) geführt.

Materielles Recht

Das materielle Recht umschreibt die privatrechtlichen Rechte und Pflichten des Einzelnen (z.B. die Pflicht, Miete zu bezahlen und das Recht, die Wohnung zu nutzen). Im Streitfall sind diese Rechte oder Pflichten im Zivilprozess festzustellen.

Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren ist ein dem Hauptverfahren bzw. dem Erkenntnisverfahren vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien.

Erkenntnisverfahren

Im Erkenntnisverfahren nimmt das Gericht sämtliche Entscheidrelevante Tatsachen auf. Dies umfasst die Darstellung der Sachlage und Bezeichnung von Beweisen durch die Parteien vor Gericht und die Abnahme der Beweise durch das Gericht.

Vollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren können die im Erkenntnisverfahren festgestellten materiellrechtlichen Ansprüche, Rechte oder Pflichten unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs durchgesetzt werden, wenn sie nicht freiwillig erfüllt werden. Bei gegebenen Voraussetzungen können materiellrechtliche Ansprüche ohne Erkenntnisverfahren direkt vollstreckt werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.