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Schlichtungsverfahren

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Streitverkündung im Schlichtungsverfahren

Rechtsgebiet:
Schlichtungsverfahren
Stichworte:
Schlichtungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Will eine Partei im Fall ihres Unterliegens eine Drittperson belangen oder befürchtet Ansprüche dieser Drittperson, kann sie dieser bereits im Schlichtungsverfahren den Streit verkünden (ZPO 78 ff.).

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